Liebe Endower Kunden,
Deutschland steht an einem historischen Wendepunkt in der Cannabispolitik. Die Bundesregierung treibt ihre Pläne zur Legalisierung von Cannabis als Genussmittel weiter unbeirrt voran.
Nach monatelangen Diskussionen und Verhandlungen innerhalb der Koalition sowie mit den Bundesländern und der Europäischen Union, inklusive Einwänden von allen möglichen Seiten, scheint ein Durchbruch in greifbarer Nähe zu sein.
Der Bundestag hat nach einer hitzigen Debatte den Gesetzesentwurf des Cannabisgesetzes, kurz CanG, verabschiedet. Am 23.02.2024 war es endlich soweit, von insgesamt 736 Abgeordneten haben 404 mit Ja, 226 mit Nein gestimmt. 4 Enthaltungen und 102 nicht abgegebene Stimmen wurden verzeichnet. Die erste große Hürde ist also genommen.
Nächste Schritte zum Gesetzesbeschluss:
Im nächsten Schritt muss nun der Bundesrat dem Gesetz offiziell zustimmen. D.h. die Länder können das Gesetz nicht mehr stoppen oder verhindern, jedoch durch die Anrufung des Vermittlungsausschusses, den Prozess der Umsetzung verzögern. Dies könnte dann dazu führen, dass das Gesetz nicht am 01.04.2024 in Kraft tritt. So will sich bspw. NRW explizit für eine Verschiebung des Termins stark machen, da der rückwirkende Straferlass von Tausenden von Fällen, die sogenannte Amnestie-Regelung, sehr zeit- und personal intensiv sei und die Justiz überlaste.
Legalisierung und Anbau:
Die Legalisierung von Cannabis soll demnach in 2 Schritten erfolgen. Das nun beschlossene Gesetz (Teillegalisierung) sieht neben der Entkriminalisierung von Cannabis, was einer Reform des Strafrechtes entspricht, viele Regulierungen für den privaten und gemeinschaftlichen, nicht-kommerziellen Anbau sowie den straffreien Konsum vor.
Die Debatte um die Cannabislegalisierung in Deutschland ist ein Spiegelbild globaler Veränderungen in der Drogenpolitik, die zunehmend auf Entkriminalisierung und regulierte Märkte setzt, um die negativen Auswirkungen des Drogenkriegs zu mindern. Für die es weltweit, aber auch in direkter Nähe, in den Niederlanden, viele unschöne Beispiele gibt.
Ein zentraler Punkt des jetzt umgesetzten Cannabis Gesetzes ist die Einführung von sogenannten Anbauvereinigungen, Cannabis-Clubs, in denen Mitglieder ihre eigenen Pflanzen anbauen und nach Ernte und Trocknung zum Selbstkostenpreis erwerben können. Für diese Vereine gibt es jede Menge Regularien, die diese befolgen müssen. Sie werden unter strenger Behördenaufsicht stehen, um den Regularien entsprechende laborgeprüfte Cannabisblüten abgeben zu können, Missbrauch, Verkauf von nicht selbstangebauten Produkten, gemeinschaftlichen Konsum, professionelle Beschäftigung von Nichtmitgliedern, Werbung und den Zugang von Minderjährigen zu verhindern.
Ein weiterer wesentlicher Punkt ist der der Entkriminalisierung. Jeder erwachsene Bundesbürger darf bis zu 25 Gramm Marihuana oder Haschisch straffrei im öffentlichen Raum bei sich führen. Zu Hause dürfen sich 50 Gramm pro Person befinden. Für junge Erwachsene zwischen 18- und 21 Jahren gelten andere Mengen. So dürfen sie nur 30 Gramm pro Monat erwerben oder besitzen mit einem reduzierten THC-Gehalt. Zudem darf jeder Erwachsene bis 3 Pflanzen für den Eigenkonsum in den eigenen 4 Wänden oder im Garten oder Balkon anbauen. Auch da gibt es viele Regelungen, die den Kinderschutz, das gute, nachbarschaftliche Verhältnis, bzw. die Erntemenge und den Umgang mit einer vorkommenden Höchstmengen -Überschreitung angeht.
Ein wesentlicher Aspekt der Teilegalisierung ist der Kinder-und Jugendschutz, sowie eine Stärkung der Prävention durch Aufklärungskampagnen.
Ein neues Medizinalcannabis Gesetz (MedCanG) regelt die Verschreibungspflicht von Cannabis als Arzneimittel, welches künftig kein spezielles Betäubungsmittelrezept mehr erfordert, da Cannabis aus dem Betäubungsmittel-Gesetz (BtmG) herausgenommen wird. Diese Tatsache wird die Akzeptanz der Cannabis-Therapie bei Ärzten und Patienten weiterhin befördern. Hoffentlich ändert sich dadurch auch die Beurteilung und Genehmigungsrate von Kosten-Übernahmeanträgen bei den Krankenkassen.
Konkrete Regelungen, die den Cannabiskonsum und das Führen von Fahrzeugen betreffen, werden aktuell noch ausgearbeitet und müssen vor Inkrafttreten des Gesetzes vom Bundesverkehrsministerium eindeutig angepasst werden. Der aktuelle Wert, ab dem eine Ordnungswidrigkeit wegen Führung eines Fahrzeugs mit berauschenden Mitteln vorliegt, ist bei 1,0 ng/ ml Blut des Kontrollierten verortet. Die Verkehrsrechtler des Deutschen Anwaltvereins wiesen darauf hin, dass im Vergleich zur Promillegrenze für Alkohol von 0,5 Promille der THC-Grenzwert erst bei einem Bereich zwischen 4-16ng/ml liegt. Das Ministerium hat eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe einberufen, die bis zum 31.03.2024 einen konkreten THC -Grenzwert vorschlägt, den der Gesetzgeber im Anschluss festlegen wird.
Die Bundesregierung erhofft sich, dass die Legalisierung von Cannabis den illegalen Cannabismarkt schwächt, die Qualität und Sicherheit der konsumierten Produkte verbessert und die Polizei- und Justizressourcen entlastet werden, indem weniger Ressourcen für die Verfolgung von Cannabisdelikten benötigt werden.
Wir als Endower GmbH erhoffen uns, wie der Branchenverband der Cannabiswirtschaft oder die EIHA (European Industrial Hemp Association) fordern, weitere Anpassungen und Gesetzesänderungen Nutzhanf betreffend:
1. EU-zertifizierter Nutzhanf sollte durch eine unmissverständliche Ausnahmeregelung als gesamte Pflanze aus dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) herausgenommen werden. Daraus folgen eine klare Erlaubnis zum Verkauf von Nutzhanf einschließlich der daraus hergestellten Produkte sowie Anpassungen der relevanten Regelungen.
2. Zur Rechtssicherheit im Umgang mit Nutzhanf mit sehr niedrigem THC-Gehalt (nicht mehr als 0,3 %) ist es notwendig, dass die Strafbarkeit des angeblichen Missbrauchspotentials von Nutzhanf (“Rauschklausel”) aus dem Gesetz1 gestrichen wird.
3. Natürlich verarbeitete Pflanzenbestandteile des Nutzhanfs (inkl. allen natürlich vorkommenden Cannabinoiden) sollten als langjährig verwendete Lebensmittel nicht unter die Novel-Food Verordnung fallen.
Verkauf in Fachgeschäften:
Der weitere Legalisierungsschritt, die 2. Säule des Gesetzes, der kommerzielle Verkauf von Cannabis in lizensierten Fachgeschäften in Form von regionalen Modellprojekten, deren wissenschaftliche Evaluierung nach 5 Jahren geschehen soll, wird voraussichtlich nach der Sommerpause behandelt und konkretisiert werden. Auch hier gab es bereits im Gesetzesentwurf Andeutungen, welche die Voraussetzungen für die Eröffnung eines solchen Geschäftes betreffen. So wurde eine Lizenz, Sachkenntnisnachweis, einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis etc. erwähnt. Der Onlinehandel sowie der gemeinschaftliche Konsum in Form von Cafés oder sogenannten, aus den Niederlanden bekannten Coffeeshops, wurde explizit ausgeschlossen und sollen erst im Rahmen der nachfolgenden Untersuchung des Modellversuches geprüft werden.
Dazu bedarf es vieler weiterer innerdeutschen Diskussionen, Abwägungen, Vorgaben und Regelungen sowie sind gravierende, EU-Hürden zu nehmen. Denn der Verkauf, Anbau und der grenzüberschreitende Handel von Cannabis sind in der EU verboten. Da dieses Jahr im Juni auch Europawahlen stattfinden werden, könnten die Ergebnisse der Wahl Einfluss auf die EU-Mitgliedsstaaten in puncto Cannabisgesetzgebung haben.
Jetzt gilt es, geduldig weiter zu warten, wie der 1. Teil der Legalisierung anlaufen wird und wie die 2. Säule zeitnah umgesetzt werden kann, damit Cannabiserzeugnisse freiverkäuflich werden und deren Erwerb so normal wie der Kauf von Alkohol oder Zigaretten sein wird.
Mit zuversichtlichen Grüßen
Ihre Endower GmbH
Auf dieser offiziellen Seite kann man sich weiter informieren:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz.html