Wir geben keine telefonische Auskunft zur Legalisierung von Cannabis

Cannabis legalisierung Deutschland - Lizenz, Coffeeshop & Verkauf

„Wir führen die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften ein“ – diese Nachricht hat den Weg zur Cannabis-Legalisierung in Deutschland frei gemacht. Doch der Endower Großhandel bekommt von verschiedensten Seiten die gleichen Fragen: Wie kann ich eine Cannabis Lizenz erhalten? Wie eröffne ich einen legalen Coffee-Shop mit Lizenz? Wo kann ich die legalisierten Blüten einkaufen und unter welchen Regeln darf das Gras im Shop verkauft werden? – Wir möchten diese Fragen beantworten!

Vorbereitung ist alles!

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Wie bekomme ich eine Lizenz für einen Coffeeshop und Cannabis Verkauf in Deutschland?

Aktuell gibt es hierfür noch immer keine offizielle Aussage seitens der Bundesregierung. Die sogenannte Säule 2 des CanG sieht regionale Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten vor. Das Bundesministerium für Gesundheit hat hierzu bereits die anderen Ressorts um entsprechende Beiträge gebeten. Der Gesetzesentwurf wird voraussichtlich der Europäischen Kommission zur Prüfung vorgelegt werden müssen, da der Handel mit Cannabis innerhalb der EU verboten ist. Es kann also noch nicht seriös gesagt werden, wie viele Lizenzen beantragt werden können, wer und wann eine Lizenz für den Verkauf von legalem Genuss Cannabis beantragen kann. Explizit ausgeschlossen für diese Modellvorhaben sind allerdings der Onlinehandel und gemeinschaftlicher Konsum in diesen Fachgeschäften. Coffeeshops nach niederländischen Vorbild sind nicht vorgesehen.

1. Wer bekommt eine Cannabis-Lizenz für den Verkauf von Marihuana?

Wenn man den Plänen der Ampelregierung aus Grünen, der FDP und der SPD zuhört, dann wird es eine kontrollierte Abgabe von THC-reichem Cannabis geben. Gesprochen wird dabei von sogenannten „lizensierten Fachgeschäften“ zur Abgabe von Genusscannabis. Wie viele Lizenzen für das Modellprojekt der sogenannten 2. Säule vergeben werden, weiß man bis dato nicht. Folgende Möglichkeiten gibt es:

Apotheken:

Dies ist nicht sehr wahrscheinlich, deutsche Apotheken können zwar die Anforderungen für die kontrollierte Lagerung und Abgabe erfüllen, sprechen sich aber in der Mehrheit gegen eine solche Verkaufsstelle aus, schließlich geht es um Genuß und nicht um Medizin. Es bleibt abzuwarten, wie viele Apotheken sich um eine Lizenz für den „Freizeitgebrauch“ bewerben.

Cannabisfachgeschäfte

Im Cannabiskontrollgesetz der Grünen von 2017 werden explizit „Fachgeschäfte“ aufgeführt. Andere Länder haben dieses Modell bereits positiv getestet. Es ist vorteilhaft, wenn man bereits einen Laden und eine Struktur bezüglich Lagerung und Lieferkette verfügt.

Cannabis Online Shop:

Dies ist unwahrscheinlich, da es sich hier zumeist nicht um eine kontrollierte Abgabe an den Endverbraucher handeln wird.

Supermarkt, Drogerie & Einzelhandel:

Dies ist sehr unwahrscheinlich und wurde bisher in keinem Land so praktiziert.

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2. Cannabis Händler werden - Bedingungen & Zulassung

Oft werden wir gefragt: Kann ich mich bereits als Cannabis Händler registrieren lassen? Die klare Antwort, stand jetzt: Nein. Dies ist leider noch nicht möglich. Sobald der Gesetzesentwurf zur 2. Säule der Cannabislegalisierung veröffentlicht wurde, werden wir Sie zu dem Thema informieren.

Es ist sehr wahrscheinlich, dass folgende Bedingungen und Zulassungen geprüft werden könnten:

  • Besteht ein angemeldetes Gewerbe in Deutschland?
  • Vorlage eines guten Führungszeugnisses (Gegebenenfalls könnten sich Einträge zu Cannabis negativ auswirken)
  • Einkauf nur bei lizensierten Großhändlern (z. B. Endower Cannabis Großhandel)
  • Einhaltung des Werbeverbotes
  • Vorlage eines Sozialkonzeptes zur Suchtprävention und des Jugendschutzes
  • Sichere, kontrollierte Lagerung (Cannabis Tresor o.ä.)
  • Regulierter Verkauf: Zum Beispiel 15% – 30% THC-reiche Blüten
  • Zugangskontrolle mit Altersnachweis
  • Schulung des Verkaufspersonals: Verkauf nur mit Zertifikat. Teilnahme an Schulungen zur Cannabispflanze, ihrer Wirkung und zur Erkennung von riskanten Konsummustern bei Kunden etc.

3. Lizenz für den Vertrieb von Cannabis beantragen - Importlizenz?

Möchte man mit Cannabis in Deutschland handeln, braucht man eine Importlizenz oder eine Großhandelslizenz gemäß §72 AMG.

Unternehmen, die selbst eine Importlizenz beantragen wollen, müssen die arzneimittelrechtlichen Vorgaben wie §§ 52 a, 72, 73 AMG einhalten. Zusätzlich auch das Betäubungsmittelgesetz, sprich §§ 3, 5, 7, 11 BtMG.

Desweiteren muss eine „sachkundige Person“ wie ein Arzt oder Apotheker in der Regel im Unternehmen angestellt sein. Zuletzt muss ein geeignetes BtM-Lager intern oder extern gewährleistet sein.

Folgende Fragen muss man im Antrag beantworten können:

  1. Welche Sorten von Cannabisblüten bzw. welche Zubereitungen aus Cannabis sollen gehandelt werden? Entsprechende Produktspezifikationen sind vorzulegen.
  2. Aus welchem Anbauland stammt das Cannabis?
  3. Von welchem Unternehmen, aus welchem Land und mit welcher Jahreshöchstmenge sollen die Cannabisblüten bzw -zubereitungen bezogen werden?
  4. Wurden bereits die erforderlichen arzneimittelrechtlichen Erlaubnisse beantragt?
  5. Durch wen bzw. durch welche Einrichtung soll die arzneimittelrechtliche Freigabe der Produkte in Deutschland erfolgen?

Wussten Sie, dass…?

… Es wurden Aufträge über insgesamt 10 400 kg Cannabisblüten mit einem Lieferzeitraum über vier Jahre in einem europaweiten Vergabeverfahren vergeben.

Dennoch gibt es in Deutschland viel mehr Anträge auf Medizinalcannabis als verfügbare Mengen vorhanden sind. Im Falle einer Legalisierung würden die benötigten Cannabismengen ein Vielfaches betragen. Deutschland wäre in Europa der größte Markt für Cannabis.

Statistik Menge Medizinalcannabis 2021

4. Wie kann man eine Lizenz für den Anbau von Cannabis beantragen?

Aktuell können 13 Firmen mit Lizenz Cannabis in Deutschland anbauen. Um diese Plätze hatten sich im Jahr 2019 sogar 87 Firmen beworben. Zumeist haben Millionen-schwere Unternehmen die Anbau-Lizenz erhalten. Die Anträge waren teuer und aufwändig.

Welche Medizinal-Cannabis-Sorten darf man aktuell verkaufen?

Momentan darf man in Deutschland drei verschiedene Arten von medizinischem Cannabis in Deutschland produzieren. Cannabis ist nämlich ein spezieller Fall: Es ist nicht gestattet, ohne Lizenz mit kontrollierten Substanzen (BtmG) zu handeln, diese zu verkaufen,zu importieren oder zu produzieren. Die zu legalisierende Droge Cannabis ist aktuell in der Anlage 1 zu finden, medizinisches Cannabis in der Anlage 3.

Die Firmen Aphria, Aurora und Demecan dürfen Stand heute drei verschiedene Arten produzieren:

  • Typ 1: 18% – 22% THC mit weniger als 1% CBD
  • Typ 2: 12% – 16% THC mit weniger als 1% CBD
  • Typ 3: 5% – 9% THC mit 5% – 9% CBD.

Natürlich kann man auch eine „Importlizenz“ beantragen und die Medizinalblüten einführen. Im Falle der Legalisierung wird auch der Endower Großhandel eine Lizenz halten und man kann über unseren Großhandel seinen Cannabisladen mit Blüten ausstatten.

Medizinal-Cannabis Lizenz beantragen - 5 Schritte

Alle fünf Schritte laufen über die sogenannte Cannabisagentur des BfarM:

  1. Das BfArM hält einen europaweite, öffentlichen Vergabe-Prozess.
  2. Das BfArM erteilt Lieferverträge für bestimmte Mengen in bestimmter Zeit.
  3. Die Cannabisagentur kauft das Cannabis ohne Überschussmengen.
  4. Die Cannabisagentur verkauft und liefert das Cannabis unter Beobachtung der Bundesopiumstelle aus.
  5. Während dieser Zeit dürfen berechtigte Unternehmen Cannabis anbauen und herstellen.

Anforderungen für Cannabislizenz Bewerber

  1. Bewerber müssen Dokumentationen aufzeigen, mit welchen sie die Produktion und Herstellung bezüglich der Sicherheit qualifizieren.
  2. Bewerber dürfen keine Subunternehmer beschäftigen.
  3. Bewerber müssen eine Lizenz für Betäubungsmittel halten.
  4. Bewerber müssen Medizinprodukte herstellen dürfen.
  5. Bewerber brauchen eine Authorisierung für den Produktionsstandort sowie die Qualitätssicherung und eine positive Einschätzung der Cannabisagentur hinsichtlich der Eignung dieser.

5. Wann kommt die Cannabis Legalisierung in Deutschland?

Der Deutsche Bundestag hat am 23. Februar 2024 das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz) beschlossen. Das Cannabisgesetz sieht vor, den privaten Eigenanbau von Cannabis zu nicht-medizinischen Zwecken durch Erwachsene zum Eigenkonsum sowie den gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Eigenanbau in Anbauvereinigungen zum Eigenkonsum zu legalisieren. Am 22. März 2024 hat der Bundesrat das Cannabisgesetz beraten. Das Gesetz ist nicht zustimmungsbedürftig im Bundesrat. Das Inkrafttreten ist in zwei Stufen vorgesehen: Das Cannabisgesetz ist am 1. April 2024 in Kraft getreten. Das Inkrafttreten der Regelungen zu Anbauvereinigungen und zum gemeinschaftlichen Eigenanbau in Anbauvereinigungen ist in einer zweiten Stufe für den 1. Juli 2024 vorgesehen. Ab Inkrafttreten seit dem 1. April 2024 können Erwachsene in Deutschland legal einen Joint rauchen.

Dies ist eine Teil-Legalisierung des CanG , die sogenannte 2. Säule des Gesetzes, die den Verkauf von Cannabis in lizensierten Fachgeschäften vorsieht, wird frühstens nach der Sommerpause des Bundestages auf die Tagesordnung kommen.

6. Eckpunkte zur Cannabis Legalisierung in Deutschland

Der Deutsche Bundestag hat am 23. Februar 2024 das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz) beschlossen. Das Gesetz ist am 01.04.2024 in Kraft getreten. Zum Nachlesen: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/109/VO.html

Das CanG Cannabisgesetz in Deutschland

  • Cannabis wird grundsätzlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft.
  • Der Besitz und Erwerb von Cannabis ist ab 18 Jahren erlaubt.
  • Personen zwischen 18 und 21 Jahren dürfen Cannabis nur mit einem THC Wert bis zu 10% legal erwerben, um „Cannabisbedingte Gehirnschäden“ zu verhindern.
  • Personen ab 18 Jahren dürfen bis zu 25 Gramm kaufen und bei sich führen.
  • Verkauf von Cannabis in lizensierten Fachgeschäften (mit sicherer Entfernung zu Schulen) bei Umsetzung der 2. Säule des Gesetzes.
  • Zur Bekämpfung des Schwarzmarktes wird auch der Verkauf über Onlinehandel in Erwägung gezogen.
  • Konsummöglichkeiten in den entsprechenden Fachgeschäften, Coffeeshops ist nicht erlaubt.
  • Legaler Eigenanbau von 3 blühenden Pflanze pro Person.
  • Generelles Verbot von Cannabiswerbung in jeglicher Form, weder Print noch digital.
  • Cannabisprodukte unterliegen der Umsatzsteuer, zudem soll eine Cannabissteuer entwickelt werden, welche sich z.B. am Wirkstoffgehalt orientiert.
  • Jugendliche unter 18 Jahren bleiben beim Erwischen straffrei, das Cannabis wird jedoch beschlagnahmt.
  • Jugendämter erhalten die Option, jene Jugendlichen zu Präventionskursen zu verpflichten.
  • Die Produktion für den Genusshanf soll ausschließlich in Deutschland stattfinden, da ein Import aus Gründen des EU- und des Völkerrechts nicht infrage käme.
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    Wenn die Bundesregierung entschieden hat, dann sind alle im Vorteil, die schon ein „Fachgeschäft“ und die damit verbundenen Strukturen haben. Deshalb empfehle ich jetzt schon einen Laden zu eröffnen und CBD Öl sowie Blüten zu verkaufen.

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