Wir geben keine telefonische Auskunft zur Legalisierung!

Cannabis legalisierung Deutschland - CanG, Lizenz, Coffeeshop, Verkauf von Cannabis

Die Ampel Regierung hat ihr Wahlversprechen eingehalten und hat ihre Bemühungen vorangetrieben, um in Deutschland den Genuss von Cannabis zu legalisieren. Dies ist ein historischer Wendepunkt im Umgang mit der Hanfpflanze, ein Inkrafttreten des Gesetzes scheint in greifbarer Nähe zu sein. Der Bundestag hat nach einer hitzigen Debatte den Gesetzesentwurf des Cannabisgesetzes, kurz CanG, am 23.02.2024 mit einer großen Mehrheit verabschiedet. Die erste große Hürde ist also genommen.

Der Endower CBD Großhandel bekommt von verschiedensten Seiten immer die gleichen Fragen gestellt : Wie kann ich eine Cannabis Lizenz erhalten? Wie eröffne ich einen legalen Coffee-Shop mit Lizenz? Wo kann ich die legalisierten Blüten einkaufen und unter welchen Regeln darf das Gras im Shop verkauft werden? – Wir möchten Ihnen diese Fragen beantworten!

Vorbereitung ist alles!

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Wie bekomme ich eine Lizenz für einen Coffeeshop und Cannabis Verkauf in Deutschland?

Aktuell gibt es hierfür noch immer keine offizielle Aussage seitens der Bundesregierung. Es kann also noch nicht seriös gesagt werden, wer und wann man eine Lizenz für den Verkauf von legalem Cannabis beantragen kann. Jedoch können Sie sich darauf vorbereiten. Wir haben deshalb für Sie einen Fragenkatalog und Anleitung zur Cannabis Legalisierung erstellt:

1. Was beinhaltet das CanG?

Das Gesetz sieht den legalen Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene vor. Ermöglicht wird nun der private Eigenanbau, der gemeinschaftliche nichtgewerbliche Eigenanbau und die kontrollierte Weitergabe von Cannabis durch Anbauvereinigungen. Mit dem Gesetz werde ein verantwortungsvoller Umgang mit Cannabis erleichtert, heißt es in der Begründung der Bundesregierung. Das CanG besteht aus 2 Säulen:

Säule 1 ermöglicht den privaten Eigenanbau durch Erwachsene von bis zu 3 Pflanzen zum Eigenkonsum sowie den gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen. Der Gesetzesentwurf zur ersten Säule (CanG) wurde von der Bundesregierung vom Deutschen Bundestag am 23. Februar 2024 beschlossen.

Säule 2 sieht regionale Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten vor. Geprüfte und zertifizierte Cannabis Produkte sollen demnach in Fachgeschäften in allen Bundesländern, sowohl im städtischen, als auch im ländlichen Raum Nach der Umsetzung der Säule 1 bereitet die Bundesregierung die Säule 2 vor. Das Bundesministerium für Gesundheit hat hierzu bereits die anderen Ressorts um entsprechende Beiträge gebeten. Der Gesetzesentwurf wird voraussichtlich der Europäischen Kommission zur Prüfung vorgelegt werden.

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2. Wann kommt die Cannabis Legalisierung in Deutschland?

Die Säule 1 des Gesetztes sollte am 1. April 2024 in Kraft treten, die Regelungen zum Eigenanbau in Anbauvereinigungen sollen demnach ab Juli 2024 gelten. Nun muss allerdings noch der Bundesrat dem Gesetz offiziell zustimmen. D.h. die Länder können das Gesetz nicht mehr stoppen oder verhindern, jedoch durch die Anrufung des Vermittlungsausschusses, den Prozess der Umsetzung verzögern. Dies könnte dann dazu führen, dass das Gesetz nicht am 01.04.2024 in Kraft tritt. So will sich bspw. NRW explizit für eine Verschiebung des Termins stark machen, da der rückwirkende Straferlass von Tausenden von Fällen, die sogenannte Amnestie-Regelung, sehr zeit- und personal intensiv sei und die Justiz überlaste.

3. Lizenz für den Vertrieb von Cannabis beantragen - Importlizenz?

Der weitere Legalisierungsschritt, die 2. Säule des Gesetzes, der kommerzielle Verkauf von Cannabis in lizensierten Fachgeschäften in Form regionaler Modellprojekten, deren wissenschaftliche Evaluierung nach 5 Jahren geschehen soll, wird voraussichtlich nach der Sommerpause des Bundestages behandelt und konkretisiert werden.

4. Wer erhält eine Verkaufslizenz?

Konkrete Ausformungen des Gesetzes bezüglich einer Verkaufslizenz gibt es aktuell noch nicht, da wesentliche Schritte im Vorfeld zu klären sind. Es gab aber bereits im Gesetzesentwurf Andeutungen, welche die Voraussetzungen für die Eröffnung eines solchen Geschäftes betreffen. So wurde eine Lizenz, Sachkenntnisnachweis, einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis etc. erwähnt. Aufgeführt wurde allerdings explizit, dass der Onlinehandel ausgeschlossen wird, was bedeutet, dass nur stationäre Fachgeschäfte vorgesehen sind. Folgende Fragen tauchen zudem auf: Was soll im Cannabis Fachgeschäft an erwachsene Kunden überhaupt verkauft werden?  Woher kommen die Marihuana Blüten? Oder das Haschisch? Aus deutscher Produktion? Aus dem Ausland? Wie hoch ist eigentlich der jährliche Konsum von Cannabis zu Genusszwecken in Deutschland? Deswegen bedarf es vieler weiterer innerdeutschen Diskussionen, Abwägungen, Vorgaben und Regelungen, außerdem sind gravierende EU-Hürden zu nehmen. Denn der Verkauf, Anbau und der grenzüberschreitende Handel von Cannabis sind nach wie vor in der EU verboten. Da dieses Jahr im Juni auch Europawahlen stattfinden werden, könnten die Ergebnisse der Wahl Einfluss auf die EU-Mitgliedsstaaten in puncto Cannabisgesetzgebung haben. 

5. Kann man einen Coffeeshop eröffnen?

Die Frage von Coffeeshops nach niederländischem Modell, die einen gemütlichen Rahmen zum Genuss des erworbenen Marihuanas oder Haschischs im „Fachgeschäft“ neben dem Konsum eines Getränkes erlauben, wurde im Eckpunktepapier kategorisch verneint. Dieses ist bis dato nicht vorgesehen, diese Läden sollen lediglich eine professionelle Beratung zu den Cannabis Produkten und den Verkauf derselben Produkten umfassen.

6. Ist CBD als Nahrungsergänzung auch bald legal?

Wir als Endower GmbH erhoffen uns, wie der Branchenverband der Cannabiswirtschaft oder die EIHA (European Industrial Hemp Association) fordern, weitere Anpassungen und Gesetzesänderungen Nutzhanf betreffend:

  1. EU-zertifizierter Nutzhanf sollte durch eine unmissverständliche Ausnahmeregelung als gesamte Pflanze aus dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) herausgenommen werden. Daraus folgen eine klare Erlaubnis zum Verkauf von Nutzhanf einschließlich der daraus hergestellten Produkte sowie Anpassungen der relevanten Regelungen. 
  2. Zur Rechtssicherheit im Umgang mit Nutzhanf mit sehr niedrigem THC-Gehalt (nicht mehr als 0,3 %) ist es notwendig, dass die Strafbarkeit des angeblichen Missbrauchspotentials von Nutzhanf (“Rauschklausel”) aus dem Gesetz1 gestrichen wird.
  3. Natürlich verarbeitete Pflanzenbestandteile des Nutzhanfs (inkl. allen natürlich vorkommenden Cannabinoiden) sollten als langjährig verwendete Lebensmittel nicht unter die Novel-Food Verordnung fallen. 

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Wenn die Bundesregierung entschieden hat, dann sind alle im Vorteil, die schon ein „Fachgeschäft“ und die damit verbundenen Strukturen haben. Deshalb empfehle ich jetzt schon einen Laden zu eröffnen und CBD Öl sowie Blüten zu verkaufen.

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